Unabhängige Pflegeberatungsstelle & anerkannter Betreuungsdienst

 Pflege leichtgemacht - Gemeinsam für ein selbstbestimmtes Leben!



Ihr verlässlicher Partner im Pflegealltag! 

Als unabhängige Pflegeberatungsstelle und anerkannter Betreuungsdienst stehen wir Ihnen mit professioneller Pflegeberatung und individuellen Betreuungs- und Entlastungsleistungen zuverlässig zur Seite. Mit unserem breiten Angebot an Leistungen ist es unser Ziel, Ihnen und Ihren Angehörigen in dieser herausfordernden Zeit, Sicherheit und ressourcenerhaltende Unterstützung zu bieten. Wir sind staatlich anerkannt und von den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen zugelassen.

Unsere Leistungen

Unabhängige Pflegeberatung

Pflegeberatungsgespräch/Beratungseinsatz (gem. § 37 Abs. 3 SGB XI)*

Ersteinschätzung zur Antragstellung oder Höherstufung eines Pflegegrades

Private Gutachten

Widerspruchsverfahren

Pflegekurse und individuelle häusliche Schulungen (gem. § 45 SGB XI)*

Unterstützung und Beratung bei der Suche nach geeigneten Dienstleistern

* Jeder zweite Einsatz auch online per Videoberatung möglich

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Verhinderungspflege (gem. § 39 SGB XI)

Unterstützung bei Behördengängen/Antragstellungen

Begleitung und Fahrten zu Arztterminen/Einkäufen

Individuelle Einzelbetreuungsleistungen

Unterstützung bei haushaltsnahen Leistungen*

*Keine Fenster- und Grundreinigung

Schulungen* und Workshops für Unternehmen

Aktuelle gültige Expertenstandards

Anwendung Strukturmodell

Leistungen der Pflegeversicherung

 Grundlagen des Pflegeberatungsgespräches (gem. § 37 Abs. 3 SGB XI) 

*Bestätigung mit Teilnahmebescheinigung

Schon gewusst?

Wussten Sie, dass die Pflegekasse bereits ab Pflegegrad 1 zahlreiche Leistungen übernimmt? 

Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass sie auch bei einem geringeren Unterstützungsbedarf von wertvollen Hilfen profitieren können. Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, die darauf abzielen, Ihre Lebensqualität zu verbessern und Ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel:

Pflegeberatungsgespräche und Schulungen (§ 37 Abs. 3 und § 45 SGB XI)

Die Pflegeberatungsgespräche (§ 37 Abs. 3 SGB XI) bieten eine wertvolle Unterstützung, um Informationen über die verschiedenen Pflegeleistungen, Hilfsmittel und Entlastungsangebote zu erhalten. Pflegeberatungsgespräche helfen dabei, individuelle Bedürfnisse zu klären und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität zu entwickeln. Ziel ist es, die Betroffenen und ihre Familien bestmöglich zu informieren und zu entlasten. Pflegeberatungsgespräche sind ab Pflegegrad 1 freiwillig und kostenlos. Ab Pflegegrad 2 bei ausschließlichem Pflegegeldbezug sind diese sogar verpflichtend und dienen als Nachweis gegenüber der Pflegekasse, dass die häusliche Pflege sicher gestellt ist.

Darüber hinaus können Pflegebedürftige, deren Angehörige und Pflegepersonen an Pflegekursen und individuellen häuslichen Schulungen (§ 45 SGB XI) teilnehmen, welche speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Manche Pflegekassen übernehmen die Kosten der Schulung sogar für Teilnehmende, ohne dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegen muss. Die Schulungen vermitteln wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten, um den Alltag besser zu bewältigen, die Selbstständigkeit zu fördern oder sogar Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Themen können beispielsweise die richtige Handhabung von Hilfsmitteln, Tipps zur Körperpflege oder Strategien zur Vermeidung von Erkrankungen und Problemlagen umfassen.

Entlastungsleistungen (§ 39, § 45 a, b SGB XI)

Entlastungsleistungen bieten besonders Pflegepersonen die Möglichkeit, sich eine Auszeit zu nehmen, während anerkannte Anbieter z.B. die Betreuung der pflegebedürftigen Person übernehmen oder bei der Verrichtung alltäglicher Aufgaben unterstützen. Hierfür stehen das Budget der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und der Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) zur Verfügung.

Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)

Die Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige auch bei der Anschaffung von pflegerischen und technischen Hilfsmitteln, welche ihren Alltag erleichtern. Dazu zählt auch ein Leistungszuschuss von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und Hausnotrufsystemen.


Es ist uns wichtig, Sie über alle verfügbaren Leistungen zu informieren. Unser geschultes und erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Seite, um Sie über Ihre Ansprüche aufzuklären und Sie bei der Beantragung zu unterstützen. 

Lassen Sie uns gemeinsam vorsorgen, damit Sie rechtzeitig alle benötigten Hilfen erhalten!


Kooperationspartner

Partner in Mecklenburg-Vorpommern *

Partner für Wohnumfeldverbesserung Treppenlifte & Aufzüge (§ 40 SGB XI) *

Partner für Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) *


Partner für 24-Stunden-Betreuung *

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